Training und Stammtisch wieder möglich!

Aufgrund der Ministerratsbeschlüsse vom 29.05.2020 (5. BayIfSMV ff.) sowie vom 08.09.2020 sind Schießtraining und Stammtischbetrieb unter Auflagen wieder zulässig.

Mit den Ministerratsbeschlüssen zur 5. BayIfSMV sowie zur 6. BayIfSMV darf unter den folgenden Auflagen wieder Trainiert werden:

  • Das Schießtraining ist in geschlossenen Schießanlagen gestattet.
  • Es bestehen grundsätzlich die allgemeinen gültigen Hygiene-Schutzmaßnahmen (Hust-/Nies-Etikette, Abstandsgebot, Verzicht auf unnötigen Kontakt,. etc.)
  • Es ist das Schutz- und Hygienekonzept zu beachten.
  • Entsprechend des Hygienekonzeptes kann nur trainiert werden, wenn eine unterwiesene Aufsicht anwesend ist. (Rückfragen an / Unterweisung durch den 1. Schützenmeister)
  • Die Anwesenheit der Schützen ist entsprechend des Infoblattes nach §13 DSGVO zu erfassen.
  • Es besteht vor und nach dem Training die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung (MNB) auf dem gesamten Vereinsgelände
  • Bei der Ausübung des Trainings am Schießstand darf die MNB abgenommen werden
  • Es dürfen aktuell nur Vereinsmitglieder trainieren

 

Mit dem Ministerratsbeschluss vom 08.09.2020 (Punkt 1 Absatz 7) ist der Betrieb von Schankwirtschaften (und damit der Stammtischbetrieb) ab dem 19.09. unter den Auflagen der Gastronomie wieder gestattet.

  • Die Anwesenheit der Besucher ist zu erfassen.
  • Plicht zum Tragen einer Mund-Nase-Bedeckung
  • Die MNB darf nur am Tisch abgenommen werden
  • Max. 10 Personen pro Tisch
  • mind. 1,5m Abstand zwischen den Tischen
  • Bedienung nur am Tisch, keine Selbstbedienung
  • Bedienungspersonal ( in unserem Fall, der Wirt) muss eine MNB tragen

 

Das Schützenmeisteramt

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